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   VerfGH Bayern, 06.04.2010 - 38-VI-09   

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https://dejure.org/2010,32762
VerfGH Bayern, 06.04.2010 - 38-VI-09 (https://dejure.org/2010,32762)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2010 - 38-VI-09 (https://dejure.org/2010,32762)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2010 - 38-VI-09 (https://dejure.org/2010,32762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Überprüfung einer zivilgerichtlichen Berufungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Bayern, 26.04.2005 - 97-VI-04
    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.04.2010 - 38-VI-09
    Hat sich das Fachgericht in seiner Entscheidung mit einem Beweisantrag auseinandergesetzt oder wird auf andere Weise erkennbar, dass es sich mit dem Antrag befasst hat, so hat der Verfassungsgerichtshof teilweise angenommen, dass allenfalls einfaches Prozessrecht verletzt sein kann, unter Umständen auch das Willkürverbot des Art. 118 Abs. 1 BV, nicht aber das Recht auf rechtliches Gehör (vgl. VerfGH vom 26.4.2005 = VerfGH 58, 108/110 m. w. N.; Wolff in Lindner/ Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 38 zu Art. 91).

    Welcher Ansatz der Überprüfung zu wählen ist, kann hier dahinstehen, weil sich ein Verstoß gegen Art. 91 Abs. 1 BV auch dann nicht ergibt, wenn die Prüfung von der Frage ausgeht, ob das Gericht im angegriffenen Beschluss das einfachrechtliche Prozessrecht in einer Weise ausgelegt und gehandhabt hat, die unter Berücksichtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör unvertretbar ist (vgl. VerfGH 58, 108/111; VerfGH vom 14.9.2006).

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.04.2010 - 38-VI-09
    Er hat jedoch auch schon in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 8.11.1978 = BVerfGE 50, 32/35 f.; BVerfG vom 29.11.1983 = BVerfGE 65, 305/307) die Behandlung eines Beweisantrags anhand von Kriterien des einfachen Rechts geprüft und der Sache nach untersucht, ob die Ablehnung des Beweisantrags im einfachen Prozessrecht eine Stütze findet (vgl. VerfGH vom 6.11.1987 = VerfGH 40, 132/136; VerfGH vom 2.6.1995 = BayVBl 1996, 122 f.).
  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.04.2010 - 38-VI-09
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör gibt den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 178/180).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.04.2010 - 38-VI-09
    Er hat jedoch auch schon in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 8.11.1978 = BVerfGE 50, 32/35 f.; BVerfG vom 29.11.1983 = BVerfGE 65, 305/307) die Behandlung eines Beweisantrags anhand von Kriterien des einfachen Rechts geprüft und der Sache nach untersucht, ob die Ablehnung des Beweisantrags im einfachen Prozessrecht eine Stütze findet (vgl. VerfGH vom 6.11.1987 = VerfGH 40, 132/136; VerfGH vom 2.6.1995 = BayVBl 1996, 122 f.).
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.04.2010 - 38-VI-09
    Der Verfassungsgerichtshof kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 26.1.2010).
  • VerfGH Bayern, 23.08.2006 - 110-VI-05
    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.04.2010 - 38-VI-09
    Die Entscheidung dürfte unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheinen; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 6.2.2004 = VerfGH 57, 7/13; VerfGH vom 23.8.2006 = VerfGH 59, 200/203 f.).
  • VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03
    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.04.2010 - 38-VI-09
    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (VerfGH vom 2.2.2004 = VerfGH 57, 1/4; VerfGH vom 2.9.2009).
  • VerfGH Bayern, 06.11.1987 - 62-VI-86
    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.04.2010 - 38-VI-09
    Er hat jedoch auch schon in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 8.11.1978 = BVerfGE 50, 32/35 f.; BVerfG vom 29.11.1983 = BVerfGE 65, 305/307) die Behandlung eines Beweisantrags anhand von Kriterien des einfachen Rechts geprüft und der Sache nach untersucht, ob die Ablehnung des Beweisantrags im einfachen Prozessrecht eine Stütze findet (vgl. VerfGH vom 6.11.1987 = VerfGH 40, 132/136; VerfGH vom 2.6.1995 = BayVBl 1996, 122 f.).
  • VerfGH Bayern, 02.06.1995 - 99-VI-94
    Auszug aus VerfGH Bayern, 06.04.2010 - 38-VI-09
    Er hat jedoch auch schon in Anlehnung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 8.11.1978 = BVerfGE 50, 32/35 f.; BVerfG vom 29.11.1983 = BVerfGE 65, 305/307) die Behandlung eines Beweisantrags anhand von Kriterien des einfachen Rechts geprüft und der Sache nach untersucht, ob die Ablehnung des Beweisantrags im einfachen Prozessrecht eine Stütze findet (vgl. VerfGH vom 6.11.1987 = VerfGH 40, 132/136; VerfGH vom 2.6.1995 = BayVBl 1996, 122 f.).
  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Ob die Rechtsanwendung einfachrechtlich zwingend ist, hat der Verfassungsgerichtshof nicht zu prüfen (vgl. VerfGH vom 6.4.2010 - Vf. 38-VI-09 - juris Rn. 31).
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